• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Wegfall der Kleinsendungsfreigrenze zum 1. Juli 2021

Seit dem 1. Juli 2021 wird auch für Sendungen aus einem Nicht-EU-Staat mit einem Wert von weniger als 22 Euro Einfuhrumsatzsteuer fällig.

Zum 1. Juli 2021 ist die zweite Stufe des Mehrwertsteuer-Digitalpakets in Kraft getreten. Dadurch verändern sich insbesondere die umsatzsteuerlichen Rahmenbedingungen für den Online-Handel. Dazu gehört auch die Abschaffung der Befreiung für Kleinsendungen mit einem Wert bis zu 22 Euro von der Einfuhrumsatzsteuer. Daher müssen seit dem 1. Juli 2021 grundsätzlich für alle Sendungen von außerhalb der EU Zollanmeldungen abgegeben werden.

Diese Aufgabe übernimmt entweder der zuständige Post- bzw. Kurierdienst oder der Onlinehändler selbst. Für diese Serviceleistung erheben die Post- bzw. Kurierdienste jedoch in der Regel eine Servicepauschale, die bei solchen Kleinsendungen aber ein Mehrfaches der fälligen Einfuhrumsatzsteuer betragen kann. Wer daher bei Kleinbestellungen im Nicht-EU-Ausland nicht darauf achtet, dass der Händler die Zollanmeldung und Abführung der fälligen Umsatzsteuer selbst erledigt, zahlt durch die Servicepauschale und Umsatzsteuer schnell das Doppelte des eigentlichen Rechnungsbetrags. Am Zoll hat sich durch die Abschaffung der Freigrenze jedoch nichts geändert - bis zu einem Wert von 150 Euro ist die Sendung weiterhin zollfrei.