• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Aktive Rechnungsabgrenzung auch bei geringfügigen Beträgen

Auch für geringfügige Aufwendungen gibt es kein Wahlrecht zum Verzicht auf einen aktive Rechnungsabgrenzungsposten.

In der Bilanz müssen Aufwendungen für Zeiträume nach dem Bilanzstichtag mit einem aktiven Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen werden. Die in der Jahresmitte bezahlte Jahresrechnung der Versicherung oder die Kfz-Steuer wären also beispielsweise nur zur Hälfte im laufenden Jahr als Betriebsausgabe abziehbar und zur anderen Hälfte erst im Folgejahr, wofür jeweils ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden ist.

Diesen zusätzlichen buchhalterischen Aufwand müssen Unternehmen auch für Fälle von geringer Bedeutung in Kauf nehmen. Der Bundesfinanzhof ist nämlich davon überzeugt, dass sich weder dem Grundsatz der Wesentlichkeit noch dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz eine Einschränkung der Pflicht zur Bildung von Rechnungsabgrenzungsposten auf wesentliche Fälle entnehmen lässt. Damit widerspricht der Bundesfinanzhof sowohl dem Finanzgericht Baden-Württemberg, das in der Vorinstanz noch von einem Wahlrecht für Aufwendungen unterhalb der GWG-Grenze von damals 410 Euro ausging, als auch einer eigenen früheren Entscheidung, in der auch der Bundesfinanzhof noch von einem Wahlrecht ausging.